Verein zur Errichtung des Sozialfonds Bewachungsgewerbe

SF BG

Weiterbildungsunterstützung (WBU)

Voraussetzungen:

• Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/-in muss dem Geltungsbereich des KV BG angehört haben.
• Die Mindestdauer des beendeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
• Geringfügig beschäftigte Förderungswerber/-innen sind von der WBU ausgenommen.
• Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:


- Arbeitgeberkündigung
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- unberechtigte Entlassung


• Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der ÖGK zu erfolgen.
• Die oben genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.


• Von dem/der Förderungswerber/-in vorzulegende Nachweise:

- amtlicher Lichtbildausweis
- aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
- Abmeldung der ÖGK
- Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung

• Folgende Bildungsinhalte sind von der Förderbarkeit ausgeschlossen:

- Erste-Hilfe
- Vorbeugender Brandschutz
- Aufzugs- und Rolltreppenwart


Höhe der finanziellen Zuwendung:


Die finanzielle Zuwendung erfolgt in Form eines personalisierten und auf 6 Monate ab Ausstellungsdatum befristeten Gutscheines in der Höhe von € 400,--. Aktuell stehen wir in Gesprächen mit unten angeführten Bildungsinstituten.

  • Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreichs 
  • Berufsförderungsinstitute Österreichs


Sofern eine gleichwertige Ausbildung von einem anderen Bildungsinstitut angeboten wird, das bereit ist, diesen Gutschein einzulösen, entscheidet der Vorstand über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

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