Weiterbildungsunterstützung (WBU)
Voraussetzungen:
• Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/-in muss dem Geltungsbereich des KV BG angehört haben.
• Die Mindestdauer des beendeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
• Geringfügig beschäftigte Förderungswerber/-innen sind von der WBU ausgenommen.
• Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
- Arbeitgeberkündigung
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- unberechtigte Entlassung
• Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der ÖGK zu erfolgen.
• Die oben genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.
• Von dem/der Förderungswerber/-in vorzulegende Nachweise:
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
- Abmeldung der ÖGK
- Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung
• Folgende Bildungsinhalte sind von der Förderbarkeit ausgeschlossen:
- Erste-Hilfe
- Vorbeugender Brandschutz
- Aufzugs- und Rolltreppenwart
Höhe der finanziellen Zuwendung:
Die finanzielle Zuwendung erfolgt in Form eines personalisierten und auf 6 Monate ab Ausstellungsdatum befristeten Gutscheines in der Höhe von € 400,--. Aktuell stehen wir in Gesprächen mit unten angeführten Bildungsinstituten.
- Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreichs
- Berufsförderungsinstitute Österreichs
Sofern eine gleichwertige Ausbildung von einem anderen Bildungsinstitut angeboten wird, das bereit ist, diesen Gutschein einzulösen, entscheidet der Vorstand über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.