Arbeitslosenunterstützung (ALU)
Voraussetzungen:
• Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Wachorgane im Bewachungsgewerbe (KV BG) angehört haben.
• Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.
• Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
- Arbeitgeberkündigung
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- unberechtigte Entlassung
• Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.
• Die oben genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet erfolgt ist.
• Von dem/der Förderungswerber/-in vorzulegende Nachweise:
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK
- Abmeldung der ÖGK
- Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung
Höhe der finanziellen Zuwendungen:
Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt je nach durchgehender Beschäftigungsdauer im Sinne des § 16 KV BG:
- Beschäftigungsdauer bis 2 Jahre: € 300,--
- Beschäftigungsdauer bis 5 Jahre: € 360,--
- Beschäftigungsdauer bis 15 Jahre: € 480,--
- Beschäftigungsdauer bis 25 Jahre: € 600,--
- ab einer Beschäftigungsdauer von 25 Jahren: € 900,--
Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt für zuvor geringfügig beschäftigte FörderungswerberInnen unabhängig von der Beschäftigungsdauer € 100,--.